Mietvereinbarung zu Ultraschall-Reinigungstechnik
Zwischen der | DeSonic GmbH, Mauersbergerstr. 26 in 09117 Chemnitz | als Vermieter |
und der | – FIRMA MIETER – | als Mieter |
wird folgende Vereinbarung geschlossen:
Der Mieter erhält nachfolgend aufgelistete Ultraschall-Reinigungstechnik
Anz. | Menge | Bezeichnung | Typ | Seriennummer |
in gebrauchtem Zustand zur Überlassung auf Basis einer Miete.
Die Miete beginnt mit der Anlieferung beim Mieter bzw. bei Abholung bei DeSonic einen Tag nach der Abholung und endet mit dem Eingang der kompletten Technik bei DeSonic.
Für die Überlassung werden folgende Bedingungen vereinbart:
wöchentl. Mietzins | variabel | Euro | Mindestmietdauer | 1 | Woche | |
Anlieferungspauschale (entfällt bei Selbstabholung) | 150,00 | Euro | Endreinigungspauschale (entfällt bei Rückgabe in sauberen Zustand) | 40,00 | € / Gerät |
Alle o.g. Preise verstehen sich Netto und in EURO sowie ab Werk Chemnitz. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Das Transportrisiko trägt der Besteller.
Über den Mietzins wird monatlich Rechnung gelegt. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen fällig.
Der Mieter haftet für alle Beschädigungen, die an der Mietsache, egal aus welchem Grund, während der Mietdauer entstehen, auf vollen Schadenersatz. Dies gilt auch für den Verlust oder den zufälligen Untergang der Ultraschall-Reinigungstechnik. Es steht dem Mieter frei, sich gegen diese Schäden zu versichern. Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus der Vereinbarung als Gesamtschuldner.
Der Vermieter kann aus wichtigem Grund, insbesondere bei Zahlungsverzug des Mieters, die Vereinbarung ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung kündigen.
Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen (Stand Februar 2008) sowie unsere Montagebedingungen (Stand Februar 2008), welche der Vereinbarung folgen. Es gilt grundsätzlich erweiterter Eigentumsvorbehalt. Gerichtsstand ist Chemnitz. Chemnitz, am 20.08.2020